Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BTS Brandebura Trocknungsservice GmbH
1. Allgemeines
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden, soweit für den Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsverbindungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir die Gültigkeit schriftlich bestätigen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich immer, auch wenn nicht besonders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlich maßgeblichen Mehrwertsteuer Das gilt auch für Pauschalpreise.
3. Zahlung
Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zahlbar nach Erhalt ohne jeglichen Abzug. Die Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen ist ausgeschlossen Bei Zahlung durch Wechsel hat der Kunde die Kosten, insbesondere Diskont- und Inkassospesen zu tragen Eingehende Zahlungen werden auf jeweils ältere Schuld angerechnet Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen seit Rechnungsstellung ist der Schuldbetrag, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, mit 2% über dem jeweils gültigen Bundesdiskontsatz zu verzinsen Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde mit vereinbarten An-, Teil- oder Abschlagzahlungen in Verzug oder wird nach Vertragsschluss die Zahlungsfähigkeit des Kunden zweifelhaft, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder aber vor Durchführung bzw. Fortführung der übernommenen Arbeiten die Sicherstellung der vereinbarten Vergütung zu verlangen
4. Mängelhaftung, Gewährleistung
Der Kunde hat unverzüglich, spätestens innerhalb dreier Werktage, nachdem ihm der Abschluss der Arbeiten durch uns mitgeteilt oder eine Rechnung übersandt worden ist, deren ordnungsgemäße Durchführung zu überprüfen und auf Anforderung zu testieren. Bei Mängeln der von uns erbrachten Leistungen hat der Kunde lediglich Anspruch auf
Nachbesserung. Eine Gewährleistung oder Haftung durch uns entfällt, soweit für die Durchführung der Arbeiten ein vom Kunden angewiesenes Material verwendet oder Verfahren angewandt wurde.
Für Bauleistungen, die von uns erbracht werden, gelten im Übrigen die Bestimmungen der VOB in der jeweiligen am Tage der Auftragserteilung gültigen Fassung als vereinbart, soweit durch unsere Geschäftsbedingungen oder durch besondere schriftliche Vereinbarung keine andere Regelung getroffen wurde. Dieses gilt besonders für Verjährungsfristen. Sollte sich im Zuge einer durchzuführenden Sanierung herausstellen, dass wir unsere Verfahren nur bedingt oder gar nicht einsetzen können bzw. der gewünschte Erfolg nicht eintritt, so behalten wir uns ausdrücklich vor, diesen falls vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Insoweit würde selbstverständlich eine Zahlungspflicht des Auftraggebers sich entsprechend reduzieren oder entfallen. Es ist ausdrücklich vereinbart, dass in derartigen Fällen auf unsere Kosten keinesfalls andere Schadenbeseitigungsmethoden durchgeführt werden können.
Für durchzuführende Bohrarbeiten an Estrichen und Wänden gilt ausschließlich vereinbart, dass der Auftraggeber das Risiko von Anbohrbeschädigungen trägt. Es gilt als selbstverständlich, dass wir bemüht sind, mit vorhandenen Prüf- und Mess Methoden Anbohrbeschädigungen an Rohren oder elektrischen Leitungen weitestgehend auszuschließen. Insbesondere bei Fußbodenheizungen setzen wir hier, um Heizung und Rohre zu orten, Infrarotkameras ein.
5. Haftungsbeschränkung
Daneben sind alle anderen Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen. § 276II BGB bleibt unberührt. Soweit wir danach den noch haftbar sein sollten, beschränkt sich die Haftung in jedem Fall nach den Bedingungen und der Höhe nach auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Folgende Höchstdeckungssummen gelten je Schadensfall:
- Personenschäden: bis zu € 1.500.000
- Sachschäden: bis zu € 500.000
- Bearbeitungsschäden: bis zu € 25.000
6. Wirksamkeit
Soweit einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grunde – nicht zur Anwendung kommen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt Unwirksame Bedingungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die im Sinne der nichtigen Bestimmung dem wirtschaftlichen Ergebnis weitgehend entsprechen.
Besondere Vereinbarungen bzw. Richtlinien
Bei Fußbodenheizungen:
Um bei schwimmenden Estrichen mit Fußbodenheizungssystemen Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können ist seitens des Auftraggebers folgendes zu beachten:
- Die Heizung muss bei unserem Eintreffen betriebsbereit sein, jedoch muss sich das Fußbodenheizungssystem im ausgeschalteten Zustand befinden und sollte spätestens 12 Stunden vor unserem Eintreffen abgeschaltet worden sein, damit die Heizschlangen bzw. Heizdrähte und der darüber befindliche Estrich ausreichend abgekühlt sind, so dass wir bei Inbetriebnahme der Anlage mittels der Infrarotkamera gut den Erwärmungsprozess der Rohre bzw. Drähte verfolgen und somit die Ortung vornehmen können.
- Sofern die Heizungsanlage lediglich mit geringer Vorlauftemperatur arbeitet, empfiehlt es sich unter Umständen, bauseits über den örtlichen Heizungsfachmann Möglichkeiten einer erhöhten Vorlauftemperatur zu schaffen, die mit uns erforderlichenfalls abzustimmen wäre.
- Bezüglich der Sanierungsmaßnahmen bei Fußbodenheizungen gilt ausdrücklich vereinbart, dass seitens des Kunden zusätzlich zu unseren Sanierungskosten, ungeachtet der Tatsache, ob die Sanierung durchgeführt wird oder nicht, die Kosten für den Infrarot Sachverständigen übernommen werden
Bei Trockneranmietung:
- Für Wechselstrom 230 Volt ist bauseitig zu sorgen, ebenso für ausreichende Absicherung. Die Geräte werden von uns aufgestellt und in Betrieb gesetzt.
- Die Stromkosten trägt der Mieter. Auf Wunsch bescheinigen wir bei Rechnungsstellung den Stromverbrauch der aufgestellten Geräte.
- Sollten Trockner ausfallen, so übernimmt der Kunde die Verpflichtung, uns unverzüglich, nach Möglichkeit telefonisch, zu benachrichtigen, damit wir erforderlichenfalls einen Austausch vornehmen können.
- Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die tägliche Kontrolle der Geräte sowie das Entleeren der Wasserauffangbehälter.
- Sofern der Kunde die Beendigung des Mietverhältnisses wünscht bzw. der Trocknungsprozess abgeschlossen werden soll, erfolgt die Benachrichtigung durch den Kunden (möglichst telefonisch), spätestens 1 Tag vor dem gewünschten Abholtermin der gemieteten Geräte.
- Während der Mietdauer (Anlieferung bis Abholung der Geräte) übernimmt der Mieter die Gefahr der Geräte und Zubehör für mechanische Beschädigungen, Diebstahl und Verlust.